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Einleitung

In folgenden Überlegungen zur Sicherheit finden Sie öfters eine Gegenüberstellung zu unseren Geräten. Da sich unsere Geräte nicht nur wesentlich von allen marktgängigen Geräten unterscheiden, sondern auch aus einem Umweltprojekt entstammen,  denken wir auch an die Sicherheit zukünftiger Generationen. Verliert im Garten ein Holzspalter massiv Öl, und später wird auf diesen Boden Gemüse gezüchtet, dann hat das auch mit Sicherheit zu tun.

Für einige Punkte, die wir bei herkömmlichen Spaltern beanstanden, haben wir Lösungen gefunden und wagen zu behaupten, dass unsere Geräte aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit führend sind. Dass sie auch technisch führend sind belegen gleich 3 Prüfberichte und wir empfehlen zum besseren Verständnis unserer Abhandlung dessen Lektüre.

Hier wollen wir weiterhin beanstanden, dass bezüglich Holzspalter der TÜV seinen Pflichten nicht nachkommt und Gütesiegel an Maschinen vergeben werden, die eigentlich aus Sicherheitsgründen vrboten werden sollten.

Dazu ein Schlagabtausch aus dem Forum Motorsägenportal. Dazu noch den Suchbegriff "Holzteufel" eingeben, dann finden Sie unter anderer mutwilliger Boßhaftigkeit folgenden Angriff eins Mitgliedes der Berufsgenossenschaft. Allerdings sind wir für derartige Giftpfeile immer froh, denn dies sind dann immmer Gelegenheiten für Klarstellungen.

Was nun das Mitglied der Berufsgenossenschaft uns entgegenschleudert:

Hallo,

ich hab mir jetzt mal hier die ganzen Postings sowie Links auf die Herstellerseite und Ebay durchgelesen. Ich hab nirgends was gefunden, wo steht, dass das Teil TÜV / GS / BG geprüft ist.
Selbst auf der Herstellerseite steht nur von einer CE Kennzeichnung. Das CE Zeichen ist aber kein Nachweis für unabhängig geprüfte Qualität und Sicherheit, sondern dient nur als Verwaltungszeichen für die Vereinfachung des Warenverkehrs in Europa und dass sich an gewisse Vorschriften beim Bau gehalten wurden.
>Hier< mal eine Gegenüberstellung CE/GS/BG Prüfzeichen.

Und wenn ich lese, dass beim Astschneiden, womit ja hauptsächlich geworben wird, die Brocken meterweiit umherfliegen können, vermute ich auch, dass das Teil kein GS/BG Prüfzeichen bekommt. Also ist es für mich, der ich Mitglied in der BG bin, uninteressant. Oder irre ich mich da?

Gruss
C=

Unsere Antwort immer im Gleichen Forum:

 

Nehmen wir mal an, um einen Maschine in einem Land der EU verkaufen zu können, braucht es die jeweilige Absegnung vom TÜV, von der Berufsgenossenschaft und vom Gütesiegelverein. Der Markt wäre nur Konzernen vorbehalten, denn Kleinbetriebe würden von solchen Verordungen regelrecht abgewürgt und weiterhin wäre das Chaos vorprogrammiert. Dazu geben Sie bereits das beste Beispiel. Wenn Sie den Prüfbericht der Zeitschrift „Der fortschrittliche Landwirt“ auf unseren Seiten www.holzspalter.it lesen, dann steht in diesem Prüfbericht gleich am Anfang, dass die Prüfung mit der BLT-Wieselburg durchgeführt wurde. BLT ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Landtechnik in Wieselburg in Österreich. Höhere amtliche und unabhängige Stelle ist in Österreich nicht zu finden. Diese Bundesanstalt bescheinigt uns traumhafte Benotung und beanstandet keineswegs die Querspaltung, sondern gibt auch dafür bestes Lob. Weiterhin haben wir noch 2 Prüfberichte namhafter Zeitschriften aus Deutschland die uns ebenso traumhaft bewertet haben, inklusive auch was die Querspaltung betrifft. In beiden Zeitschriften haben wir nie eine Werbung geschalten !! Wollen wir also den Zeitschriften nicht Abhängigkeit unterstellen. Also in Österreich, wo man von Spaltern wirklich was versteht, bekommt man volles Lob, in Deutschland würde man es uns am liebsten verbieten und dem Kunden vorschreiben, doch lieber zur Motorsäge zu greifen. Habe begonnen diesen Sachverhalt meinen Kunden zu erzählen. Die Meinung meiner Kunden will ich hier nicht wiedergeben, lässt sich aber erahnen. Solche Missstände soll die CE Konformitätserklärung verhindern und den freien Warenaustausch garantieren. Also ein Vertrag der auch von Deutschland unterschrieben wurde. Dies auch wenn man in Kauf nahm, dass die Berufsgenossenschaft dabei entmachtet wurde. Weiterhin sollten Behörden nicht Bremser für Innovationen sein, denn auch Behörden können inkompetent sein und am Ende auch bestechlich. Daher die Selbstverpflichtung des CE Zeichen. Deutschland selbst bietet das beste Beispiel wie Regelungswut durch Behörden die Wirtschaft bremst. Für viele Berufe braucht es immer noch den Meisterbrief. In Südtirol hingegen nicht, dort kürt der Markt den Meister. In den vergangenen Berufsweltmeisterschaften lag das mit seinen 460.000 Einwohnern fast 200 Mal kleinere Südtirol vor Deutschland!!!! Weiterhin habe ich die Frage, von welchen maschinenbaulichen Kenntnis Sie Ihr Urteil treffe. Wir haben die Voraussetzungen geschafften, dass die Querspaltung einwandfrei funktioniert, und listen auf, worauf es ankommt. Was ist nun an dieser Auflistung falsch? Um ein Holz reibungslos Quer zu spalten ohne dass das Holz zum Geschoß wird braucht es gleich 6 Voraussetzungen: 1.Exrtem hochwertiger Stahl den man gut anschärfen kann. Viele Hersteller von Holzspaltern behaupten, sie würden ganz spezielle Stähle verwenden. Weil wir nun, die Foren im Internet belegen dies, immer wieder, dazu anonymen Angriffen ausgesetzt sind, müssen wir belegen statt behaupten, und deswegen zeigen wir die Probe mit dem Nagel. 2.Extrem dünner Scheidstahl, wesentlich dünner als ein Beil. Geht nur mit unserer Stahlqualität. 3.Spiegelglatte Oberfläche, die man nur unter hohen Kosten durch Schleifen erreichen kann. Solche Flächen lassen das Holz gleiten. Dieser Punkt betrifft unseren neuen Splitbull, mit dem Holzteufel waren wir noch nicht so weit. 4.Auf der Gegenseite am Schubstempel eine schwimmende Auflage die dem Holz die Spannung nimmt. 5.Unsere Hydraulik hat, einmalig für Holzspalter, eine feinfühlige Servosteuerung, vergleichbar mit dem Lenkrad des Auto. 6.Jeder Stahl federt, und so ist im Grunde jeder Holzspalter eine überdimensionierte Stahlfeder. Kann sich diese Federkraft kurzzeitig entspannen, dann wird das Holz zum Geschoß, auch beim Längsspalten, dazu später. Die Gefahr kommt also nicht vom Holz sondern vom Stahl. Wir haben in Kenntnis dieser Gefahr den gesamten Stahlbau unsere Maschinen konstruktiv so ausgelegt, dass sich wenig Spannung aufbauen kann. Dazu gehört auch die Wasserhydraulik, denn Wasser ist wesentlich starrer als Öl und federt so auch weniger In diesem Forum wird behauptet, dass, hätte der Posch auch so ein Messer, würde er auch querspalten. Spalten schon, aber das Holz wäre dann immer noch ein Geschoß, denn es fehlen beim Posch dann noch Punkt 4;5;6. Nun eine Frage an das Mitgield der BG in diesem Forum: „Ist Ihnen bekannt, dass gefrorene Buche auch in der Längsspaltung zum Geschoß wird und es diesbezüglich schon Verletzungen gegeben hat. Mit solchen Holz haben hingegen unsere Maschinen kein Problem. Nachdem Sie schon so gerne unsere Schneidtechnik verbieten würden, warum dann nicht die herkömmliche Technik die ja auch seine Gefahren birgt. Warum wird solchen gefährlichen Spaltern das Gütesiegel vergeben, obwohl in der Gebrauchsanweisung kein Hinweis steht, dass gefrorene Buch nicht gespalten werden darf? . Aus Ihrer Ausage kann ich weiterhin nur den Schluss ziehen, dass nach Ihrer Ansicht eine Privatperson, so schusselig sie auch sein mag, doch lieber die Motorsäge statt unseren Splitbull nehmen soll, natürlich dann aber Motorsäge GS, BG und TÜV geprüft. Dann gibt es ja noch die GS, BG und TÜV geprüften Keissägen. Dass mit solchen Maschinen nie ein Unfall passiert, auf so einer Behauptung warte ich gerne Ihrerseits. Jedenfalls sind unsere Kunden, die unsere Maschinen wegen der Querspaltmöglichkeit gewählt haben, überglücklich, dass sich das Holz auch ohne Motorsäge und Kreissäge abtrennen lässt. Wir wollen niemanden unsere Maschinen aufzwingen. Glaubt jemand mit herkömmlicher Technik besser bedient zu sein, hat er eine enorme Auswahl an Geräten. Immerhin, kommen Sie mal Ihrer Pflicht nach und verbieten das Spalten von gefrorener Buch mit herkömmlichen Spaltern, und nicht nur dies: Es rufen aber noch andere Pflichten. Als wir uns entschieden, mit Ökdesign alternativ in den bereits etablierten Markt der Holzspalter ein zu dringen, hatten wir bereits ein Vorahnung. Man wir uns, wo es geht, abstrafen. Solche Giftpfeile finden Sie nicht nur in diesem, sondern auch anderen Foren. Zum Glück ist immer nur unüberlegter Hass mit Argumenten aus falschen Annahmen im Spiel, als Gegenpol geben unsere Internetseiten klare Antwort. Und auch die Berichte zufriedener Kunden in den Foren. Bei dieser Gelegenheit wollen wir unseren Kunden in den Foren danken und alles was bis jetzt in den Foren bemängelt wurde, haben wir unverzüglich abgeändert. So auch das Problem mit den Luftblasen, das allerdings sehr selten auftraf und sich leicht beheben lässt. Bitten auch unsere Kunden, falls irgend welche Probleme auftauchen, sich sofort an uns zu wenden. Oft reich ein Telefongespräch um alles zu regeln. Gerne würden wir den Forumschreiber oben erklären, wie er Holz, das steckt, wieder frei bekommt, allerdings brauchen wir zumindest seine Telefonnummer. Zurück zu den Anfeindungen: DieVorahnung, dass es so kommen könnte, ließ uns höchste Vorsicht walten und so entschlossen wir uns, den sichersten und leistungsfähigsten Spalter zu bauen, dazu noch mit den unüblichen Vertrieb mit Kaufentscheidung erst nach unverbindlicher Vorführung. Sorgfältig wurde recherchiert, wo es bei herkömmlicher Technik Unfälle gab die es zu vermeiden galt. Dies brachte uns zur Erkenntnis, dass die stehende Bauweise eindeutig gegen die CE Regeln verstößt, und verboten werden müsste. Denn das CE Regelwerk sagt ganz eindeutig, dass, wenn Unfälle bekannt sind, dagegen Vorkehrungen getroffen werden müssen. Einmalig nicht nur bei Holzspaltern, sondern für den gesamten Maschinenbau ist die Offenlegung im Internet unserer Sicherheitsanalyse. Immer zu finden auf unseren Seiten www.holzspalter.it Dort haben wir alles aufgelistet, was uns an Gefahren bekannt ist. Sollten Sie auch nur eine dieser aufgelisteten Gefahren nicht widerlegen können, dann wäre das schon Grund genug. um die stehenden Maschinen zu verbieten. Wenn Sie im Internet unter google.de den Suchbegriff „Holzspalter Sicherheit“ eingeben, dann ist unsere Analyse gleich vorne. Aber gleich vorne sind Ihre Schweizer Kollegen aus der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft, und ich zitiere aus diesen Internetseiten: „Die SUVA registriert jährlich rund 300 Berufsunfälle mit Holzspaltmaschinen, v.a. Finger- und Handverletzungen. Die Unfälle in der Landwirtschaft und in der Freizeit sind nicht bekannt, aber mindestens so zahlreich. Deshalb musste nach sicherheitstechnischen Verbesserungen gesucht werden.“ Also gibt es nach Ihren Schweizer Kollegen noch viel zu verbessern, wir sind dabei sicherlich beispielgebend!!!!!! Wir haben gesucht und auch gefunden!!!!!!!!!! Wir zitieren weiter:„Es muss verhindert werden, dass Holzstücke umfallen oder weggeschleudert werden. Leider sind nicht alle angebotenen Systeme zur Erfüllung des Schutzzieles praxistauglich. Die Zweihandschaltung hat sich so leider einen schlechten Ruf eingehandelt, obwohl Vergleiche mit guten Systemen keine Nachteile bezüglich Arbeitsleistung zu Tage förderten“. Wir wiederholen das Geschriebene: Zweihandbedienung schlechter Ruf!!!!. In Deutschland scheinbar nicht und fleißig werden solchen Maschinen die Gütesiegel vergeben. Horizontalmaschinen brauchen keine Zweihandbedienung und schneiden nach Erkenntnis der Schweizer besser ab, und geben uns wiederum recht. Erinnern wir daran, wenn eine Bauart bessere Sicherheit bietet als eine Andere, dann verlangt das CE Zeichen, dass die bessere Bauart gewählt werden muss. Es wäre also schon lange Pflicht der BG, stehende Spalter zu verbieten, und Gütesiegel sollten an solche Maschinen schon gar nicht vergeben werden. Weiteres Thema: Umwelt. Alle Prüfer der von Ihnen genannten Anstalten, also unabhängig auch von den Holzspaltern, berücksichtigen nicht die Unfallgefahr für die Umwelt, es interessiert nur der Betreiber. Aber am Ende kommt alles wieder retour und trifft nicht nur den Betreiber, sondern uns alle. So weigert sich die Vis-Bayern (Bitte selbst im Internet nachsehen) bis heute, auch nur mit wenigen Worten den Hinweis zu geben, dass es auch umweltfreundliche Spalter gibt. Denn immerhin kann man im schlimmsten Fall bei einer Ölhavarie Bekanntschaft mit den Staatsanwalt machen, wenn zum Beispiel Öl in die Kanalisierung gelangt und obendrein kann so was sehr teuer werden. Warum interessiert der Berufsgenossenschaft nur wenn Blut fließt? Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt schmerzt sicherlich auch. Auch solche Informationen und Hinweise wären Verbraucherschutz. Die Weigerung habe ich schriftlich und unterschrieben vom Bayrischen ex Umweltminister Schnappauf. Hoffen nun, dass bezüglich unseren Maschinen in den Foren endlich Ruhe eintritt und dass jemand, bevor er seiner Schlauheit freien Lauf lässt ,einfach mal genauestens unsere Seiten durchliest. Grüße freundlichst Paul Stubenruss = Geschäftsführer der Firma Starfort.

 

Zum Thema

Zwei markante Konstruktionsmerkmale lassen Holzspalter in zwei Kategorien einteilen: Liegend und stehend. Daraus ergibt sich schon gleich die Grundsatzfrage:

Was ist wem vor zu ziehen? In wie weit unterscheiden sie sich betreff Sicherheit?  Einfachheit in der Bedienung und Einfachheit  in der Technik ? Wir meinen hier natürlich nicht die Profigeräte, sondern Geräte unter einem Endpreis von 2.000 Euro mit E- Motor- oder Benzinmotorantrieb.

Wir finden die liegende Ausführung aus folgenden Gründen bequemer, technisch einfacher und vor allem sicherer:

Uns ist aufgefallen, dass allgemein das Angebot von liegenden Modellen, wenn auch sehr langsam, zunimmt. Warum  nun bei  Händlern noch vorwiegend  stehende Modelle im  Schaufenster stehen,  dürfte so zu begründen sein, dass der Endverbraucher aus einer Zeit, wo Fußbedienung Praxis war,  noch stehende Modelle im Gedächtnis hat und unbewusst danach verlangt. Weil er danach verlangt, wird vorwiegend dies angeboten, und weil vorwiegend dies angeboten wird, wird danach verlangt..

 

Nun zu den einzelnen Punkten die gegen stehende Spalter sprechen

Punkt 1:  Stehende Modelle muss man, um sie zu versetzten, erst kippen und dann in Schwebe halten, was man älteren und auch kleinen Personen nicht zumuten kann, schon gar nicht auf unwegsamen Gelände, und noch dazu, wenn, wie üblich, die Räder für das Gewicht der Maschine viel zu klein sind. Etwas zu weit gekippt, und der Spalter springt regelrecht die Bedienperson an. Hängt der Boden schief, so ist eine Maschine nicht mehr zu halten. Aus dieser Sicht entsprechen viele stehenden Modelle, die zur Zeit im Handel sind, nicht der CE Normen, auch wenn groß CE darauf steht und die Berufsgenossenschaft dies noch nicht beanstandet hat. Es gibt auch eine Spalterlobby. Überzeugen Sie sich bitte selbst. Wir laden Sie ein, diesen Umstand selbst beim nächsten Händler oder  Baumarkt um die Ecke, der stehende Maschinen anbietet, zu prüfen.

Punkt 2: Ein Spalter mit senkrecht stehendem Zylinder kann das Holz nie ganz durchspalten, weil der Hubzylinder aus Sicherheitsgründen vorschriftsmäßig nie ganz nach unten fahren darf. Es ergibt sich folgendes: Nicht ganz durchgespaltetes Holz hängt weiterhin noch zusammen, man muss es mit Hand auseinander reißen. Wenn man nun erreichen will, dass das Spalteisen  bei stehenden  Spaltern voll durchfährt, muss man unterlegen. Wahrscheinlich nicht zulässig, aber man wird dazu verleitet, und es gehört zur allgemeinen Praxis. Dazu eine Zwischenüberlegung: Welchen Sinn haben Vorschriften, wenn zu dessen Umgehung die Intelligenz eines Primaten ausreicht und aus Arbeitserleichterung eine Notwendigkeit der Umgehung  besteht? Bei liegenden Modellen ist die volle Durchspaltung problemlos gegeben, weil man wie auf einem Förderband nachlegen kann und der nachgelegte Stamm den vorhergehenden über den Spaltkeil hinaus durchschiebt. Allerdings geht das nur mit Geräten wo die Schubplatte schiebt und der Keil fest steht wie bei unserer Maschine. Maschinen, die umgekeht funtionieren, sind im Handel, und der Nachteil dieser Bauart wird leicht übersehen.

Punkt 3: Neben der in Punkt 2 konstruktions- und vorschriftbedingten Möglichkeit des Steckens am Ende des Spaltvorganges gibt es noch eine weitere Möglichkeit, und zwar wenn das Holz stärker als die Maschine ist. Und dann ist höchste Gefahr angesagt, denn das Holz steht unter starker Spannung und kann zuschnappen. Nun muss die Bedienperson zusehen, wie sie das Holz  mit Motorsäge oder schwerem Hammer  wieder herunter bekommt. Diese Operation ist nicht jedermanns Sache und birgt reichlich Gefahren. Über die Problematik des Steckens wollen wir nun intensiv eingehen, denn es ist ein grob vernachlässigtes Tabuthema. Selbst Holz wie aus dem Bilderbuch kann stecken. Warum ist dies für niemandem ein Thema? Wir kennen etliche Gebrauchsanweisungen unserer Wettbewerber, aber diesbezüglich sind keine Verhaltungsempfehlungen enthalten? Sind wir da  die Einzigen die es wagen, nicht nur Empfehlungen zu geben, sondern auch die Maschine entsprechend aus zu rüsten? Tut doch möglicherweise die gesamte Branche so, als könnte es mit ihren Maschinen nicht passieren? Es kann aber passieren, und passiert sogar sehr häufig. Hersteller, die dem nicht Rechnung tragen, verletzten sicherlich eindeutig die CE Norm, und das tun die Meisten.

Punkt 4: Nicht nur in der Gebrauchsanweisung, sondern schon in der Konstruktion wird die Möglichkeit einen steckenden Holzes  vernachlässigt. Dies ist der Fall, wenn der Spaltkeil mit der Maschine, wie meist üblich, verschweißt  ist. Unseren kann man  einfach samt dem verkeilten Holz herausziehen, umgekehrt einsetzten  und dann von hinten gegenschieben.

Punkt 5: Dass Stecken für die gesamte Branche kein Thema ist, beweißt weiterhin auch, dass der Rückhub bei herkömmklichen Spaltern kein Kraftbegrenzungsventil hat und so steckendes Holz nach oben  gehoben wird, auch wenn der Holzbrocken  noch so groß ist, und wehe, er fällt überraschend ab. Wir haben dieses Problem elegant gelöst und eine Technik verwendet, die schon vom physikalischen Prinzip her niemals versagen kann. Der  Rückhub des Zylinders erfolgt durch Sog und die entsprechende Kraft ist und bleibt zur Gänze ungefährlich.

Absolut nicht CE konform sind nach unserer Ansicht  stehende Halbmeterspalter die durch Entfernen oder Umschwenken des Auflagetisches in einen Meterspalter umgewandelt werden können. Bei einem Spalteisen, das nur in der Lage ist, bis zur Hälfte des Stammes ein zu dringen, ist Stecken vor programmiert.  Solche Geräte werden als Meterspalter angeboten, sind es aber nicht und sollten schon gar nicht als Spalter in den Handel kommen.

Punkt 6: Die Frage ist nun, wie erhält die Bedienperson ein Gefühl für die oberste Einsatzgrenze des Spaltgerätes, also den Punkt wo das Holz gerade noch nicht steckt? Denn kein Holzspalter hat ein diesbezügliches Anzeigeinstrument. Dabei gäbe es eine sehr einfache Lösung: Ein Manometer  nach der Zahnradpumpe würde preiswert diesen Bedarf voll decken.

Auffallend jedenfalls ist, dass Holzspalter üblicherweise  kein Manometer  zur Überprüfung des Druckes der Hydraulikpumpe haben, obwohl ein solches Prüfinstrument dem Hersteller wahrscheinlich keine 2 Euro kosten würde. Will man was verbergen ? Wie steht es um sie Ehrlichkeit der Angaben zur Presskraft? Es ist nämlich so, dass die verwendeten Zahnradpumpen sehr unzuverlässig sind, wenn es darum geht, das angestrebte Leistungsniveau   zu halten. Dies liegt in der Natur der Zahnradpumpen und hängt von der Fertigungsgenauigkeit ab, von der Betriebstemperatur des Öls  und  dem Verschleiß. Kolbenpumpen der Hochdruckreiniger haben dieses Problem schon vom Prinzip her nicht, und so finden Sie selbst auf den preiswertesten Hochdruckreinigern  aus den Baumarkt Manometer. Unsere Holzspalter sind wahrscheinlich die Einzigen auf den Markt, wo der Kunde die Presskraft durch Ablesen überprüfen kann.

Ein Maometer wäre aber wichtig, man kann die Leistungsgrenze der Maschine ablesen, noch bevor das Holz steckt. Steckendes Holz birgt in sich immer eine Unfallgefahr, und es kann doch nicht sein, dass wegen 2 Euro dies vernachlässigt wird.

Punkt 7: Stehende Spalter brauchen  ein Klammersystem um das Holz vor dem eigentlichen Spaltvorgang fest zu halten.  In diesen beiden Klammern links und rechts der Maschine ist weiterhin die Zweihandbedienung integriert. Der Spaltvorgang beginnt folgender Maßen: Zuerst mal Klammer auf, dann Holz hinstellen, dann Klammer zu und dann muss das Holz mit der Handhebelschaltung in Stellung gebracht und gehalten werden, und erst dann kann mit dem Spalten begonnen werden. Ist das Holz nicht gerade abgeschnitten, braucht es schon eine gewisse Geschicklichkeit, um es in Stellung zu bringen, denn es fällt um, noch bevor man es mit den Klammern erfasst hat. Einige Modelle neuester Entwicklung  von Senkrechtspaltern  bieten seit Kurzem die Absenkmöglichkeit des Spalteisens mit unfallfreien Pressdruck zur Holzerfassung ( Allerdings mit sehr fragwürdiger konstruktiver Lösung) .  Ein Aufwand aus zweckdienlicher Notwendigkeit, einfach nur weil man aus anfangs erwähnten Gründen von den stehenden Spaltern nicht abkommen will.

Welche konstruktive Lösung auch immer vorhanden ist, bei stehenden Spaltern gilt: Bei jedem einzelnen Spaltvorgang Klammer auf und Klammer zu. Dieser Arbeitsablauf  nervt unheimlich und verführen geradezu den Spalter zu manipulieren.

Eine Manipulierung auf Fußbedienung erfordert auch hier nur die Intelligenz eines Primaten, es bedarf nur einer Verlängerung durch Band oder Seil vom Handhebel nach unten. Auch Primaten haben verstanden, dass man durch Verlängerung Ameisen aus den Haufen holen kann. Arbeitet man länger mit einer stehenden Maschine, kommt man unwillkürlich auf den Gedanken der Manipulation, denn all zu viele Spalter mit Fußbedienung sind noch sichtlich im Umlauf, und dies verleitet zur Nachahmung. Weiterhin sind Spaltgeräte auch namhafter Hersteller teilweise schon so konstruktiv vorbereitet, dass ein Fußpedal leicht aufgeschraubt werden kann, ein Fußpedal das als  Ersatzteil älterer Maschinen erhältlich ist. Dies haben wir  in Österreich bei Händlern im Angebot gesehen.

Liegende Modelle haben  hingegen kein nervendes Klammersystem weil überflüssig und man kann das Holz von allen Seiten einlegen, eine Neigung zur Manipulation ist weitaus weniger gegeben.

Punkt 8: Gehen wir nun mal doch davon aus, dass liegend wie stehend manipuliert werden. Liegende Modelle büßen dabei viel weniger an Sicherheit ein als stehende. Begründung: Instinktiv hält man bei stehenden Modellen das Holz  am oberen Ende unter dem Spaltkeil mit der Hand. Berührt der Keil die Finger, das geschieht für alle Finger  gleichzeitig, ist es meist schon zu spät und die Chance ist gering, unverletzt zu entkommen. Bei liegenden Modellen hält man instinktiv das Holz am Bauch. Nähert sich der Keil, berührt er erst mal den kleinen Finger und beginnt die Hand zu schieben, ohne zu verletzten  Ein Signal, das jede Bedienperson empfängt und zur Reaktion zwingt, gemütlich, ohne Unfallgefahr.

Punkt 9:Weiterhin befindet sich  bei liegenden Modellen die Bedienperson in sicherem Abstand hinter der Maschine, weit weg vom Spaltschauplatz. Während dem Spaltvorgang entfernt sich noch dazu bei Modellen mit Schubplatte   das Holz  von der Bedienperson. Mit stehenden Modellen sind nachvollziehbar folgende Unfälle passiert: Das Holz ist, weil schräg abgeschnitten, vom Tisch abgeschlüpft und der Bedienperson in den Bauch gesprungen. In Österreich ist Tränenblech aus diesem Grund als Tischauflage vorgeschrieben. Eine Lösung die nicht befriedigt, und die Sicherheit kaum erhöht, und sicherlich nicht einer CE Konformität entspricht. Nehmen wir mal an, auf dem Tisch liegt Schnee oder Eis.  Dann bringt Tränenblech gar nichts. Wir kennen Unfälle wo das Holz abgesprungen ist und schwere Bauchverletzungen verursacht hat. In einem Fall hat das Holz  nachträglich noch zugeschnappt und den Bauch eingeklemmt. Es war ein stehender Meterspalter mit verstellbarem Tisch. Ein anderer Fall, und das kann nur bei stehenden Modellen passieren: Das Holz ist von der Klinge abgesprungen und hat die Bedienperson bewusstlos geschlagen.  Ganz gefährlich ist zum Beispiel gefrorene Buche. Setzt der Keil an, dann dringt er vorerstmal nicht gleich ins Holz ein sondern spannt das Holz wie eine Stahlfeder und wenn sich dann das Holz doch teil, dann springt es auch wie einen Stahlfeder ab.

Maschinen wo  die Bedienperson ganz nahe am Spaltgeschehen steht, und das ist bei allen stehenden Spaltern der Fall, sind sicherlich nicht CE konform.

Punkt 10: Weiterer Gefahrenpunkt: Verdrehtes und verastetet Holz kann in einer Maschine Spannungen  aufbauen. Das ist Energie, die sich speichert und wie ein Erdbeben oder eine Lawine sich auf einen Schlag entspannt. Als einzige Maschine auf den Markt haben wir diesbezüglich Vorkehrung getroffen. Unser schmaler Aluklotz als Auflage ist schwimmend gelagert, das entspannt Holz und Maschine, eine Exklusivität von uns die weiterhin  unter Umständen auch viel Kraft einsparen kann und die Sicherheit der Maschine erhöht. Das Ausschwenken des Aluklotzes signalisiert der Bedienperson den Aufbau von Spannungen. Eine kurze Schubunterbrechung entspannt Holz und Maschine. Ein weiteres Mehr an Sicherheit gegenüber allen unseren Wettbewerbern.

Punkt 11: Eine weitere Exklusivität von uns ist die Unterscheidung von ?Holz schneiden? und ?Holz spalten?. Wenn nun, wie bei unserer Maschine, ein sehr schmaler Schneidstahl das Holz vorschneidet und erst ein getrennt dahinter liegender Spaltkeil das Holz spaltet, ergibt sich regelrecht eine enorme Krafteinsparung. Auch das bringt wiederum Sicherheit: Holz steckt weniger und es baut sich weniger Spannung auf.

Punkt 12: Ist das Schwert nur die Hälfte lang, braucht es zu einer gleichbleibenden Eindringkraft auch nur die halbe Schubkraft. Es sollte ein Verhältnis sein zwischen Schwertlänge und Pressleistung bezogen auf verschiedene Holzarten und deren Trocknungszustände. In der Küche oder Metzgerei  hat man ja auch verschiedene Messer. Warum nicht auch für die Spaltmaschinen? Dem tragen wir Rechnung. Weniger Holz das stecht = weniger Unfallgefahr.  Im Gegensatz zu den meisten Wettbewerbern sind unsere Spaltwerkzeuge mit der Maschine nicht verschweißt und austauschbar. Also für jede Holzart der passende Keil.

Summa Summarum: Es gibt schon allein aus Sicht der Sicherheit Gründe genug, wir erinnern an Punkt 4, dass Spalteisen mit der Maschine prinzipiell nicht verschweißt sein sollten. Auch in diesem Sinne müsste die CE Norm abgeändert werden

Eine Grundsatzfrage: Warum sollte man unter Holzspaltern nur Maschinen verstehen, die Holz nur längs spalten? Momentan  sind bei allen üblichen Holzspaltern die Keile aus weichen Baustahl und sehr breit,  an einer Querabscherung des Holzes ist nicht zu denken. Wegen der Grobkörnigkeit des Stahles ist weiterhin eine Feinschärfung nicht möglich. Wenn der Schneidstahl aber aus wirklich hochwertigem Stahl und genügend dünn ist, kann man Holz auch gut querschneiden, vor allem wenn das Holz frisch ist. Die Schnitte werden verblüffender Weise so sauber, als wären sie mit einer Kreissäge geschnitten. Das ergibt nun ganz neue Möglichkeiten. Es erspart die Kreissäge oder schränkt die Arbeit mit der Motorsäge ein, letztgenannte ist gerade bei kleineren Hölzern gefährlich. Gerade  Kunden mit nicht all zu großer Holzmenge, dafür ist unsere Maschine gedacht, scheuen vor einer Investition  für eine Kreissäge und verlassen sich auf  ihre Motorsäge trotz Gefahr, Lärm und Aufwand für Benzin, Kettenöl und Nachschärfung der Kette, wozu Privatpersonen meist nicht in der Lage sind. Wir wagen zu sagen: Die erweiterte Möglichkeit des Querschnittes machen die Holzaufarbeitung allgemein sicherer, bequemer und umweltfreundlicher.

Thema Umwelt: Welchen Stellenwert geben wir einer konstruktiven Lösung, die Umweltschäden mit absoluter Sicherheit ausschließt? Holzspalter sind Geräte, die nun vorwiegend  für den privaten Gebrauch gekauft werden. Einige Hersteller gehen vorwiegend davon aus, dass die Maschinen nur wenige Tage im Jahr im Einsatz sind und verwenden Materialen teilweise an der Grenze des Betruges. Verluste von Hydraulikölen kommen bei herkömmlichen Spaltern gar nicht so selten vor, und die Schäden können unter Umständen enorm sein, man denke nur an Ölspritzer auf Futterlager oder einfach ins Erdreich, das unter Umständen laut Gesetzgeber abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden sollte, mit Kosten auch über einige 1000 Euro.  Werkstätten, die  Maschinen mit Ölhydraulik reparieren, können es  bei Ehrlichkeit bestätigen: Ölhydraulik hat auch seine Probleme. So ist es sogar schon vorgekommen, dass Holzspalter explodiert sind. Dies passiert, wenn Zylinder eventuell nach einem Ölwechsel nicht ausreichend entlüftet werden oder die Maschine waagrecht eventuell zu Transportzwecken hingelegt wurde , was bei Privatpersonen leicht der Fall sein kann.

Wir vertreten die Ansicht, dass Ölhydraulik, unabhängig von unseren Spaltern, in Haushalten nichts zu suchen hat. Ölhydraulik ist eine Technik, die Privatpersonen leicht überfordert.

Punkt 13: Weiterer Vorteil der Wasserhydraulik zur Vermeidung von Vergiftungen und Unfällen durch Übermüdung: Wasser ist 30 Mal dünnflüssiger als ÖL.  Der Hochdruckreiniger, egal ob mit Elektro- oder Benzinmotorantrieb oder auch über Zapfwelle kann  so über 10 m entfernt vom Spalter laufen. Dies entlastet wesentlich die Bedienperson, vor Abgasen und Lärm.

Fazit

Liegende Spalter sind und bleiben wesentlich ungefährlicher als stehende Spalter. Wasserhydraulik sollte prinzipiell die Ölhydraulik ersetzten. Alle genannten Punkte zur Sicherheit sollten die Frage auf werfen, ob stehende Spalter nicht generell verboten werden sollten, so auch die Ölhydraulik bei Geräten für den Haushalt.